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   VGH Bayern, 13.03.2009 - 3 CS 09.162   

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https://dejure.org/2009,74324
VGH Bayern, 13.03.2009 - 3 CS 09.162 (https://dejure.org/2009,74324)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2009 - 3 CS 09.162 (https://dejure.org/2009,74324)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2009 - 3 CS 09.162 (https://dejure.org/2009,74324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beiordnung eines Notanwalts; Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand;Verschulden, wenn Beschwerdeführer ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung irrtümlich falsch versteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 13.03.2009 - 3 CS 09.19

    Beiordnung eines Notanwalts; zumutbare Anstrengungen einen zur Vertretung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2009 - 3 CS 09.162
    Soweit er sich auf das Verfahren 3 CS 09.19 beruft, in dem er ebenfalls einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gestellt hat, trifft dieser Antrag einen anderen Zeitraum, der durch die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel geprägt war.

    Selbst wenn man unterstellt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ergäben, er könne die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen - wobei Zweifel bestehen, ob der Antragsteller aufgrund der Angaben im Verfahren 3 CS 09.19 alle Einkünfte in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse benannt hat - fehlt es an der weiteren Voraussetzung, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO).

  • BGH, 27.04.1995 - III ZB 4/95

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts - Notwendigkeit des Nachweises

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2009 - 3 CS 09.162
    Seine diesbezüglichen Bemühungen hat der Antragsteller dem Gericht nachzuweisen (vgl. BGH vom 27.4.1995 NJW-RR 1995, 1016; BVerwG vom 28.7.1999 BayVBl 2000, 252).
  • BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99

    Anwaltszwang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2009 - 3 CS 09.162
    Seine diesbezüglichen Bemühungen hat der Antragsteller dem Gericht nachzuweisen (vgl. BGH vom 27.4.1995 NJW-RR 1995, 1016; BVerwG vom 28.7.1999 BayVBl 2000, 252).
  • VG München, 27.02.2007 - M 5 K 06.1183
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2009 - 3 CS 09.162
    Eine nach Widerspruchseinlegung hiergegen eingelegte Klage wies das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 27. Februar 2007 (M 5 K 06.1183) ab.
  • VGH Hessen, 08.09.2009 - 6 F 2218/09

    Anwaltszwang für Beschwerde gegen eine Kostenfestsetzung nach VwGO § 164; kein

    Der Erfolg eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwaltes nach § 173 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 ZPO erfordert zum einen, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint, zum anderen, dass der Antragsteller nachweisbar keine zur Übernahme des Mandats bereite vertretungsbefugte Person finden konnte (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16.06.2009 - 6 A 2507/08.Z - und 04.08.2009 - 6 A 2507/08.Z.R - Bay. VGH, Beschluss vom 13.03.2009 - 3 CS 09.162 -, juris; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 78b Rdnr. 4).
  • VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 CS 09.807

    Anhörungsrüge: Gehörsverletzung (verneint)

    Mit Schriftsatz vom 2. April 2009, eingegangen beim Verwaltungsgerichtshof am 3. April 2009, hat der Antragsteller Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 13. März 2009 (Az. 3 CS 09.162), der am 20. März 2009 zugestellt wurde, erhoben.

    Hinsichtlich des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts hat der Antragsteller im Verfahren 3 CS 09.162 nicht dargelegt, dass er sich erfolglos um einen Rechtsanwalt bemüht hat.

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